Immobilienrecht. Familienrecht. Strafrecht.

Immobilienrecht sowie Familien- und Strafrecht bilden die Schwerpunkte der Arbeit unserer Kanzlei. In diesen Bereichen kennen wir uns aus, verfügen über fachliches Wissen und langjährige Erfahrung. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch im allgemeinen Zivilrecht und im Vertragsrecht.

Immobilienrecht, vornehmlich Zwangsverwaltung, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Auseinandersetzungen über ausstehende Mieten, über Mängel des Mietobjektes und Betriebskosten sowie über den Bestand des Mietverhältnisses nach einer Kündigung – um nur einige Themenbereiche unserer Arbeit zu benennen.

Weiter sind wir sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen und der Zwangsvollstreckung, beispielsweise im Räumungsverfahren, tätig. In diesen Kontext gehört auch unsere Tätigkeit als Zwangsverwalter, d.h. wir verwalten im gerichtlichen Auftrag Grundbesitz, dessen Eigentümer in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind.

Zu unseren weiteren Interessensschwerpunkten zählt das Familienrecht. Gerade diesen Bereich verstehen wir als Aufgabe – und als Herausforderung, da es sich bei Familienangelegenheiten meist um sehr persönliche, emotional bestimmte Konflikte handelt. Diese Problematik versuchen wir auf eine sachliche Ebene zu bringen und auf die konkreten, persönlichen Probleme unserer Mandanten einzugehen.

Aus Trennung und Scheidung resultieren häufig wirtschaftliche Auseinandersetzungen mit früheren Partnern, die unsere Unterstützung erfordern – insbesondere in Unterhaltsfragen und im Bereich der Vermögensauseinandersetzung.

Auch das Engagement von Rechtsanwalt Schroeder als gerichtlicher Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen soll noch erwähnt werden. Gerade als „Anwalt des Kindes“ bedarf es eines hohen Maßes an Sensibilität und an Einfühlungsvermögen in die Verhältnisse der betroffenen Familien, um eine Lösung zu finden, die sowohl dem Wohl des Kindes angemessen ist – und die seine Entwicklung und seine Zukunft im Fokus hat.

Aus einer persönlichen Neigung zum Strafrecht ist Rechtsanwalt Schroeder als Verteidiger hauptsächlich für Jugendliche tätig. Auch in diesem Bereich verfügt er über langjährige Erfahrung, die es ihm ermöglicht, seinen Mandanten zu dem bestmöglichen Verfahrensergebnis zu verhelfen.

Vertragsrechtliche Regelungen sowie Tätigkeiten im Bereich allgemeines Zivilrecht, insbesondere Fragen der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, gehören selbstverständlich zu unseren regelmäßigen juristischen Betätigungsfeldern.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.

Dieter Hildebrandt, Kabarettist